Erwerb der Mitgliedschaft
Auszug §4 unserer Satzung
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere bei Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
Auszug §14 unserer Satzung
Der Vorstand fasst einen Beschluss über die Aufnahme von Mitglieder.

Mitgliedsbeiträge gültig ab 01.01.2007

Jugendliche 10 - 18 Jahre   1,50 Euro  pro Monat Keine Aufnahmegebühren
Erwachsene   3,50 Euro  pro Monat Keine Aufnahmegebühren
Familienbeitrag / Kinder bis 18 Jahre frei   6,00 Euro  pro Monat Keine Aufnahmegebühren
Ehepaare / Kinder bis 10 Jahre frei   5,00 Euro  pro Monat Keine Aufnahmegebühren

Die Beiträge werden jährlich, mittels Lastschriftverfahrens eingezogen bzw. auf das Vereiskonto überwiesen.
Im laufe des Geschäftsjahres aufgenommene Mitglieder entrichten den Betrag zeitanteilig.


Kündigung
Auszug §5 unserer Satzung
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder durch Austritt aus dem Verein.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist durch die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist.
Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung des Vorstandes muss dem Mitglied rechtliches Gehör gewährt werden.