Erwerb der Mitgliedschaft
Auszug §4 unserer Satzung
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Voraussetzung für den
Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den
Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere bei
Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu
unterzeichnen.
Auszug §14 unserer Satzung
Der Vorstand fasst einen Beschluss über die Aufnahme
von Mitglieder.
Mitgliedsbeiträge gültig ab 01.01.2007
| Jugendliche 10 - 18 Jahre | 1,50 Euro pro Monat | Keine Aufnahmegebühren |
| Erwachsene | 3,50 Euro pro Monat | Keine Aufnahmegebühren |
| Familienbeitrag / Kinder bis 18 Jahre frei | 6,00 Euro pro Monat | Keine Aufnahmegebühren |
| Ehepaare / Kinder bis 10 Jahre frei | 5,00 Euro pro Monat | Keine Aufnahmegebühren |
Die Beiträge werden jährlich,
mittels Lastschriftverfahrens eingezogen bzw. auf das Vereiskonto überwiesen.
Im laufe des Geschäftsjahres aufgenommene Mitglieder entrichten den Betrag
zeitanteilig.
Kündigung
Auszug §5 unserer Satzung